Auf Grund von § 8 der Sächsischen Gemeindeordnung ist es möglich, das Gebiet der Stadt Nerchau und der Großen Kreisstadt Grimma aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit so zu ändern, dass die Stadt Nerchau ab 1. Januar 2011 in die Große Kreisstadt Grimma eingegliedert wird.
Dieses Änderungsvorhaben ist gemäß § 8 Abs. 4 SächsGemO für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um vor einer solchen Gebietsänderung die Einwohner in dem unmit-
telbar betroffenen Gebiet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zu hören.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass das Änderungsvorhaben (bestehend aus Kurzer-
läuterung der Gebietsänderung, Begründung des Vorhabens und Entwurf der Ein-
gliederungsvereinbarung) in der Stadtverwaltung Nerchau, Bürgerzentrum, Hauptstr. 18, 04685 Nerchau, Obergeschoss, Zimmer 200, beim Bürgermeister ab Dienstag, dem 16. März 2010, bis zum Freitag, dem 16. April 2010, während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung (Di 9-12, 13-18 Uhr; Do 9-12, 13-17 Uhr; Fr 9-12 Uhr) und zusätz-
lich am Sonnabend, dem 20.03., dem 27.03. und dem 10.04.2010 jeweils von 10 bis 12
Uhr zur Einsichtnahme für alle Einwohner des betroffenen Gebietes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausliegt. Die zu diesem Änderungsvorhaben Anhörungsberechtigten haben die Möglichkeit, während der Dauer der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Änderungsvorhaben Stellung zu nehmen.
Nerchau, 02.03.2010
Cieslack
Bürgermeister