Benutzerhinweise für den Wohngeldrechner:
1. Die nachfolgend einzugebenden Daten werden zur überschlägigen Anspruchsberechnung nach dem Wohngeldgesetz ausgewertet.
2. Mit der Nutzung erfolgt keine automatische Weiterleitung der Daten an die Wohngeldstelle.
3. Die Daten werden anonym ausgewertet und nach Verlassen der Seite gelöscht.
4. Sollten Sie einen Anspruch ermittelt haben, können Sie Wohngeld nur dann erhalten, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Wohngeldstelle einreichen. Die Antragsformulare werden für Sie dort bereitgehalten, können aber auch über die Stadtverwaltung Nerchau bezogen werden.
5. Das ermittelte Ergebnis ist überschlägig und kann vom tatsächlichen Anspruch abweichen, deshalb erfolgt die Auswertung unter Vorbehalt